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Gebäudeenergieberatung

Am 1. Oktober 2009 tritt die novellierte Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft. Dann werden die Anforderungen an die energetische Qualität von Neubauten und an die Modernisierung von Altbauten verschärft. Im Vergleich zu der noch gültigen EnEV 2007 soll der Energiebedarf für Heizung und Warmwasser in Wohn- und Nichtwohngebäuden um durchschnittlich 30 Prozent sinken. Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) informiert über die wichtigsten Änderungen.

Für Bauherren und Eigentümer, die ihre Gebäude komplett oder teilweise sanieren oder neu bauen, gilt ab dem 1. Oktober 2009 (Bedingung ist Bauantragstellung nach dem 1. Oktober 2009):

Bestehende Gebäude: Werden größere bauliche Maßnahmen an der Gebäudehülle durchgeführt – wie das Dämmen der Wände oder der Austausch von Fenstern – müssen die neuen Bauteile einen 30 Prozent besseren energetischen Wert erreichen als bisher gefordert. Alternativ kann der Haussanierer dafür sorgen, dass der Jahresprimärenergiebedarf des gesamten Gebäudes um 30 Prozent sinkt. Dafür müsste neben einer energieeffizienten Gebäudehülle eine moderne Heizungsanlage eingebaut werden.

Sie brauchen einen erfahrenen Gebäudeenergieberater, weil Sie als

oder in nächster Zeit

denn seit dem 1. Januar 2009 sind Sie verpflichtet potenziellen Käufern oder Mietern einen Energieausweis mit Kennzahlen zum energetischen Zustand des Hauses vorzulegen.

Tischlermeister Andreas Sander, als geprüfter Gebäudeenergieberater HWK, für Sie vor Ort, registriert in der Datenbank der Deutschen Energie Agentur (dena), www.dena-energieausweis.de, ist für Sie da.

 

Es ist selbstverständlich die Energieberatung

1. vor Ort, den Ist-Zustand des Gebäudes, aufzunehmen und wenn gewünscht Wärmebrücken durch Thermografieaufnahmen mit einer speziellen Wärmebildkamera zu erstellen.

2. die aufgenommenen Daten nach neusten energetischen Vorgaben zu berechnen, auszuwerten, Maßnahmen zur Modernisierung und zur Energie- und Heizkostenersparnis, natürlich unter Wirtschaftlichkeitsaspekten, zu empfehlen und Ihnen einen ausführlichen schriftlichen Bericht sowie den Energieausweis gem. den §§ 16 ff Energieeinsparverordnung (EnEV) auszuhändigen.

3. In einem Abschlussgespräch vor Ort werden Ihnen die Inhalte der empfohlenen Maßnahmen erklärt, evtl. Fördermaßnahmen durch Vater Staat erörtert.

 

 

Wir sind Mitglied der Tischler-Innung Delmenhorst/Oldenburg Land

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Inh. Andreas Sander

 

Tischlermeister

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